Eine Behandlung kann dann erfolgen, wenn Ihr Hausarzt / Facharzt Ihnen oder Ihrem Kind diese Form der Therapie empfiehlt und dafür eine Heilmittelverordnung (Maßnahmen der Ergotherapie) ausstellt.
Ergotherapeutische Maßnahmen sind Heilmittel und Leistungen aller gesetzlichen Krankenkassen.
Bei Privat-Krankenkassen kann Ihr Arzt eine tiefenpsychologisch-orientierte Kunsttherapie verordnen.